Junkerland in Erbenhand? Kontroverse um Bodenreformgrundstücke
Die Aufzeichnung der Kooperationsveranstaltung des Bürgerkomitees 15. Januar, der Europa-Universität Viadrina und des Teilprojekts „Rechtsfolgen politischer Verfolgung im wiedervereinigten Deutschland“ im BMBF-Forschungsverbund „Landschaften der Verfolgung“ ist jetzt auch auf YouTube eingestellt.
Jahrelang war es unsicher, ob sogenanntes Bodenreformland wirkliches Eigentum von ostdeutschen Familien ist oder nicht. Die Rechtsgelehrten stritten sich, die Finanzbehörden versuchten Land dem Staat einzuheimsen. Eigentlich sollte der Streit erledigt sein. Ist dem wirklich so? Zwei Experten haben sich jahrelang mit dem Thema befasst.
Dazu haben am 26. Juli 2022 diskutiert:
- Gunnar Hamann, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Teilprojekt „Rechtsfolgen der politischen Repression im wiedervereinigten Deutschland“ des BMBF-Forschungsverbundes „Landschaften der Verfolgung“ an der Europa-Universität Viadrina, Frankfurt (Oder).
- Dr. Thorsten Purps, Rechtsanwalt, Potsdam
Moderation: Dr. Christian Booß, Bürgerkomitee 15. Januar e.V., Berlin; Koordinator des Teilprojekts „Rechtsfolgen der politischen Repression im wiedervereinigten Deutschland“ des BMBF-Forschungsverbundes „Landschaften der Verfolgung“
Hintergrund
Nach dem zweiten Weltkrieg erhielten tausende Ostdeutsche Grundstücke, um auf ihnen Landwirtschaft betreiben zu können. So sollte die Hungerkrise bewältigt und neue Schichten für die Kommunistische Führung gewonnen werden. Doch das Bodeneigentum war eher geliehen als geschenkt, es konnte nur eingeschränkt vererbt und gar nicht verkauft oder verpachtet werden. Erst 1990 änderte sich das Gesetz. Weder die Pauschalregelung des sogenannten „Modrow-Gesetzes“ noch die Regelungen des zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes schafften eine belastbare Lösung der Neubauernproblematik. Das gelang dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 2003. Wie wurde diese Lösung in der Praxis umgesetzt?
Ort: Berlin und YouTube (Aufzeichnung)