Bilanz und Ausblick des Teilprojekts „Rechtsfolgen politischer Verfolgung im wiedervereinigten Deutschland“

Am 27. April 2023 präsentierte das Teilprojekt Rechtsfolgen politischer Verfolgung im wiedervereinigten Deutschland des BMBF-Forschungsverbunds „Landschaften der Verfolgung“ im Rahmen des 35. Workshop der Arbeitsgruppe Aufarbeitung und Recht an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) zum Abschluss der ersten Förderphase des Verbunds eine Bilanz der bisherigen Arbeit des Teilprojekts. Auch Perspektiven der künftigen Arbeit in einer hoffentlich möglichen zweiten Förderphase wurden aufgezeigt.

Die politische Verfolgung in SBZ und DDR konnte nach dem Sturz der SED-Diktatur nicht wieder rückgängig gemacht werden. Die Bundesrepublik stand jedoch in der Verantwortung, erlittene Nachteile auszugleichen und die Opfer zu entschädigen. In der Folge des Einigungsvertrages hat der Bundestag dazu eine eigene Gesetzgebung aus drei SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen erlassen, die sich von den Entschädigungsregelungen für NS-Opfer in verschiedener Hinsicht unterscheiden.

Das Teilprojekt „Rechtsfolgen politischer Verfolgung im wiedervereinigten Deutschland“ in der Arbeitsgruppe Aufarbeitung und Recht im Studien- und Forschungsschwerpunkt Medienrecht der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) hat im Kontext des Forschungsverbunds „Landschaften der Verfolgung“ von 2019 bis zum 30. April 2023 die Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer politischer Verfolgung in SBZ und DDR untersucht. Gegenstand der Untersuchungen war nicht nur, auf welchen gesetzlichen Grundlagen die Opfer politischer Verfolgung entschädigt und welche finanziellen Mittel hierfür bereitgestellt wurden. Relevant war vor allem, wie diese Gesetzesnormen in der Praxis umgesetzt wurden, wo es Probleme und Defizite gab sowie ob und inwieweit die Wiedergutmachung zu einer Befriedigung innerhalb der Gruppe der politisch Verfolgten beigetragen hat. Für die Gegenwart relevant war schließlich auch, welche Auswirkungen der Umgang mit dem SED-Unrecht auf das Rechtsbewusstsein der Bevölkerung und der Verfolgten insbesondere in den ostdeutschen Ländern hat.

Die Projektgruppe hat auf dem 35. Workshop der Arbeitsgruppe „Aufarbeitung und Recht“ die Resultate ihrer Arbeit vorgestellt und dabei auch die Resultate einer vom Teilprojekt zusammen mit dem Institut für Demoskopie Allensbach erstmals in Ost- und Westdeutschland durchgeführten repräsentativen Umfrage zur juristischen Aufarbeitung des SED-Unrechts aus der Sicht der Opfer präsentieren. In Anbetracht der in Aussicht gestellten zweiten Förderphase für das Gesamtprojekt wurden abschließend in Anwesenheit der SED-Opferbeauftragten beim Deutschen Bundestag, Frau Evelyn Zupke, noch zu klärende offene Fragen der Aufarbeitung des SED-Unrechts thematisiert.

Die genaue Themenfolge des Workshops entnehmen Sie bitte dem Programm.

Wir freuen uns, dass die Durchführung des 35. Workshops einmal mehr durch die Märkische Oderzeitung ermöglicht wurde.

Datum: 27. April 2023
Ort: Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)