Bundestag entscheidet über Zukunft der Stasi-Akten + neue Außenstelle des Bundesarchivs in Cottbus

Am 19. November 2020 hat der Bundestag weitreichende Änderungen des Bundesarchivgesetzes, des Stasi-Unterlagen-Gesetzes sowie der Einrichtung eines SED-Opferbeauftragten beschlossen.

Die Stasi-Akten werden künftig im Bundesarchiv aufbewahrt und sollen so dauerhaft für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben. Zudem sollen verstärkte Anstrengungen zur Digitalisierung der Bestände unternommen werden. Der Forschungsverbund „Landschaften der Verfolgung“ nimmt dabei eine Vorreiterrolle ein. Im Rahmen unseres Projekts zum Aufbau einer Datenbank zu den Dimensionen politischer Haft führen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits heute Aktenbestände aus dem BStU-Archiv und dem Bundesarchiv zusammen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Zudem wurde die Bildung neuer Außenstellen des Bundesarchivs in mehreren Städten beschlossen. Wir freuen uns sehr darüber, dass eine neue Außenstelle in Cottbus auf dem Gelände der Gedenkstätte an der Bautzener Straße entstehen wird, die zu unserem Verbundpartner „Menschenrechtszentrum Cottbus“ gehört. Der neue Standort soll der Information, Beratung und Akteneinsicht dienen.

Ausführliche Informationen zu den vom Bundestag beschlossenen Neuerungen finden Sie hier.

Datum: 19. November 2020
Ort: Berlin, Cottbus