Junkerland in Erbenhand? Kontroverse um Bodenreformgrundstücke

Die Aufzeichnung der Kooperationsveranstaltung des Bürgerkomitees 15. Januar, der Europa-Universität Viadrina und des Teilprojekts „Rechtsfolgen politischer Verfolgung im wiedervereinigten Deutschland“ im BMBF-Forschungsverbund „Landschaften der Verfolgung“ ist jetzt auch auf YouTube eingestellt.

Jahrelang war es unsicher, ob sogenanntes Bodenreformland wirkliches Eigentum von ostdeutschen Familien ist oder nicht. Die Rechtsgelehrten stritten sich, die Finanzbehörden versuchten Land dem Staat einzuheimsen. Eigentlich sollte der Streit erledigt sein. Ist dem wirklich so? Zwei Experten haben sich jahrelang mit dem Thema befasst.

Dazu haben am 26. Juli 2022 diskutiert:

Moderation: Dr. Christian Booß, Bürgerkomitee 15. Januar e.V., Berlin; Koordinator des Teilprojekts „Rechtsfolgen der politischen Repression im wiedervereinigten Deutschland“ des BMBF-Forschungsverbundes „Landschaften der Verfolgung“

Hintergrund

Nach dem zweiten Weltkrieg erhielten tausende Ostdeutsche Grundstücke, um auf ihnen Landwirtschaft betreiben zu können. So sollte die Hungerkrise bewältigt und neue Schichten für die Kommunistische Führung gewonnen werden. Doch das Bodeneigentum war eher geliehen als geschenkt, es konnte nur eingeschränkt vererbt und gar nicht verkauft oder verpachtet werden. Erst 1990 änderte sich das Gesetz. Weder die Pauschalregelung des sogenannten „Modrow-Gesetzes“ noch die Regelungen des zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes schafften eine belastbare Lösung der Neubauernproblematik. Das gelang dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 2003. Wie wurde diese Lösung in der Praxis umgesetzt?

https://youtu.be/3B4iAOSCx6c

Datum: 26. Juli 2022
Ort: Berlin und YouTube (Aufzeichnung)